Stellungnahme der Maristenprovinz
Europa-Zentral-West
zum Kinderschutz

Wir, die Maristenbrüder in der Provinz Europa-Zentral-West haben uns verpflichtet, in jedem Land, in dem wir leben und arbeiten, eine Politik zu fördern und umzusetzen, welche die Sicherheit, das Wohlbefinden und jegliche Unterstützung aller an unserer Arbeit beteiligten Mitarbeiter, Freiwilligen, Unterstützer und aller anderen beteiligten Personen gewährleistet. Dies schließt besonders auch diejenigen Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, älteren Menschen und Benachteiligten ein, mit denen wir zusammenarbeiten.

Die Maristenbrüder wurden 1817 vom Hl. Marcellin Champagnat in Lyon, Frankreich, für die Ausbildung und christliche Erziehung junger Menschen gegründet, insbesondere für die am meisten vernachlässigten. Wir Maristen, Brüder und Laien in den fünf Ländern, die zur Provinz Europa-Zentral-Weg gehören, nehmen verschiedenste Aufgaben wahr, um das Wohlergehen aller Menschen zu fördern, für die wir Verantwortung übernommen haben. Wir bekennen uns zu Grundsätzen und Aktivitäten, die deren Würde respektieren, ihre Sicherheit gewährleisten und sie vor Schaden, Ausbeutung und Missbrauch schützen.

Jedem Hinweis oder Verdacht auf Missbrauch oder Gefährdung von Personen in einem der fünf Länder unserer Provinz werden wir so schnell und einfühlsam wie möglich nachgehen. Unser aufrichtiges Interesse liegt darin, Gerechtigkeit und Versöhnung zu ermöglichen.

 

Champagenat

Die Maristen der Provinz Europa-Zentral-West stellen sich ausdrücklich hinter die Erklärung des XXII. Generalkapitels der Maristenbrüder. Die Delegierten des Generalkapitels schlossen ihre Erklärung wie folgt ab:

„Da unser Generalkapitel zu Ende geht, verpflichten wir uns, aktiv dafür zu sorgen, dass das Maristeninstitut auf allen Ebenen den höchsten Standards des Kinderschutzes entspricht, so dass alle unsere Arbeiten kindersicher und kinderfreundlich sind.”

Den vollständigen Text der Erklärung finden Sie unter:

Deutsche Ordensoberkonferenz

Die Richtlinien der Maristenbrüder entsprechen den gesetzlichen und kirchlichen Anforderungen der einzelnen Länder, in denen wir tätig sind.

  • Irland
    • Schottland und England
    • Die Niederlande
    • Belgien
    • Deutschland

    Die Maristenbrüder in Deutschland sind Mitglied der DOK (Deutsche Ordensobernkonferenz). Die RAHMENORDNUNG zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Ordensobernkonferenz, die die DOK 2014 verabschiedete, gilt auch für die Maristenbrüder in Deutschland.

Maristen Deutschland

Grundsatzdokument

Das zusätzliche Grundsatzdokument der Maristenbrüder in Deutschland ist unter folgendem Link zu finden:

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Speziell für die Berghütte in Silum, Fürstentum Liechtenstein, und die Marzellinklause im Bay. Wald sowie für die Arbeit bei Cmi-Deutschland, dem Freiwilligenprogramm der Maristen, wurden folgende spezifizierte Richtlinien erlassen:

Kontaktpersonen

Orden

Innerhalb des Ordens ist die Kontaktperson in Angelegenheiten von Missbrauch bzw. Kinderschutz und Prävention unter folgender Adresse zu erreichen:

Frau Nancy Camilléri
kinderschutz@maristen.org

Anwalt

Der Ansprechpartner für juristische Angelegenheiten im Zusammenhang von Missbrauch bzw. von Kinderschutz und Prävention der Maristenbrüder in Deutschland ist:

Herr Nikolaus Fackler:

CO Kanzlei Seitz Weckbach Fackler & Partner
Schießgrabenstr. 14
D-86150 Augsburg
Tel .: +49 (0821) 345 85 – 56
Fax: +49 (0821) 345 85 – 33

E-Mail: nfackler@seitz-partner.de